In Allgemeines

Es gelten wieder strengere Maßnahmen und Kontaktbeschränkungen in Deutschland, um die Infektionen mit dem Coronavirus einzudämmen.

Seit Bekanntgabe der neuen „Lockdown Regeln“ wenden sich vermehrt Menschen mit ihren Fragen an uns.

Häufig gestellte Fragen und aktuelle Informationen

„Findet weiterhin Ergotherapie statt?“

Ja! Das Gesundheitswesen – und damit auch unsere Ergotherapie Praxis  – leisten weiterhin ihren Dienst. So sieht es der Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28.10.20 vor.

Damit wird die Versorgung mit medizinisch notwendigen Behandlungen gewährleistet.

Auch der Kurs der Angehörigenschule „Was heißt denn hier Demenz“ am 07.11.2020 darf in unserer Praxis durchgeführt werden.

 „Ist meine therapeutische Behandlung medizinisch notwendig?“ bzw. „Wer bescheinigt mir die medizinische Notwendigkeit?“

Die Ergotherapie erfolgt aufgrund einer Heilmittelverordnung („Rezept“). Mit Ausstellung einer Verordnung hat Ihnen Ihr Arzt bereits die medizinische Notwendigkeit aufgrund Ihrer Diagnose und Einschränkungen bescheinigt.

 „Ich bin aufgrund der Pandemie sehr vorsichtig und weiß nicht, ob ich zur Ergotherapie kommen soll.“

Selbstverständlich treffen nur Sie selbst die Entscheidung, ob sie aktuell eine Praxis aufsuchen möchten. Wir können das Bedürfnis nach Sicherheit und Infektionsschutz sehr gut nachvollziehen. Aus diesem Grund arbeiten wir in unserer Praxis seit Monaten hervorragend nach einem erweiterten Hygienekonzept. Informationen dazu entnehmen Sie bitte unseren vorherigen Beiträgen. Wir bieten Ihnen optimale Bedingungen, unter denen Sie Ihre Behandlung bei uns fortsetzen können. Damit Sie auch in dieser besonderen Zeit Ihre persönlichen Therapieziele erreichen können.

Unsere Beiträge zum Thema

10. September 2020: Ein halbes Jahr mit Corona. So meistern wir diese Zeit mit Ihnen

15. April 2020: Therapie während der Pandemie. Eindrücke aus unserer Praxis

22. März 2020: Neue Regelungen und Ergotherapie per Video

15. März: Praxisinformation zum Thema Corona-Virus und Ergotherapie. Wir sind für Sie da.

„Hat es Konsequenzen, wenn ich die Therapie unterbreche?“

Von der bürokratischen Seite der Krankenkassen ist es aufgrund der aktuelle Lage einfacher geworden, die Behandlung auszusetzen. Denn Ihr Rezept behält – aufgrund einer Sonderregelung  – nun auch wieder längerfristig seine Gültigkeit. In jedem Fall sollten Sie zuhause bleiben, wenn Sie sich krank fühlen oder eine Quarantäne angeordnet wurde. Es ist nach wie vor erforderlich, bei einer Absage die Praxis rechtzeitig (mind. 24 vor dem Termin) zu informieren. Suchen Sie bei Fragen und Unsicherheiten mit uns das Gespräch. Gegebenenfalls können wir Ihnen auch weiterhelfen, wenn Sie nicht in die Praxis kommen können z.B. durch vorab gemeinsam mit Ihnen zusammengestellte Übungen oder durch Videotherapie (siehe nächster Punkt).

Abgesehen von der Unterbrechungsmöglichkeit, denken Sie bitte auch daran, wie sich ein Ausfall der Behandlung aus rein vorsorglichen Gründen auf Ihre motorische, kognitive oder psychische Situation (je nach Behandlungsschwerpunkt) auswirken könnte. Wir möchten Ihnen so gut wie möglich in dieser Zeit zur Seite stehen – für Ihre persönliche Weiterentwicklung und Ihren Therapieerfolg.

„Kann ich mit meiner Therapeutin die Behandlung als Videotherapie durchführen?“

Ja! Erfreulicherweise erlauben auch die gesetzlichen Krankenkassen vom 02. November 2020 – 31. Januar 2021 wieder „Telemedizinische Leistungen“. Vereinbaren Sie bei Bedarf gerne einen Termin mit uns.

Die Video-Therapie wird mit entsprechendem Hinweis wie gewohnt über die vorliegende Verordnung mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.

Zur Durchführung der Videotherapie nutzt die Ergotherapie Praxis den Anbieter „sprechstunde.online“.

 

Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne direkt an uns: KONTAKT Ergotherapie Elke Horn

Beitragsfoto: pexels.com

Foto „Videotherapie“: pexles.com Marcus Aurelius

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