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„Corona-Regeln“ in unserer Ergotherapiepraxis – was bedeutet das für Ihren Besuch bei uns?

Aktualisiert am 04.04.22

Auch wenn seit dem 03.04.22 die Corona-Regeln in Deutschland weitgehend wegfallen, arbeiten wir in der Praxis derzeit nach folgendem Hygienekonzept weiter:

  • 3G-Abfrage
  • Maske tragen (FFP-2 Maske bei körpernaher Behandlung)
  • Handhygiene
  • Abstandsregeln
  • intensives Lüften

Am (Warte-)Platz und bei ausreichendem Abstand zu anderen Personen kann die Maske abgekommen werden. Bei Behandlungen mit Körpernähe tragen Personen über 14 Jahren weiterhin FFP-2 Masken und Kinder über 6 Jahren Alltags- oder OP-Masken.

Über weitere Änderungen informieren wir Sie hier auf unserer Webseite und in der Praxis.

 

Aktualisiert am 30.11.2021

Mit der  Warnstufe 2 in Niedersachsen (o1.12.21) gilt in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens und bei Dienstleistungen die sogenannte 2G oder 2G-Plus-Regel. Medizinisch notwendige Behandlungen waren und sind nach der niedersächsischen Corona-Verordnung von den Regeln zur Nachweispflicht ausgenommen. Dennoch arbeiten wir zum Schutz für uns alle in unserer Praxis weiterhin nach der 3G-Regel. Aufgrund der hohen Infektionszahlen im Land, wenden wir die 3G-Regel nun ohne Ausnahmen an. Das bedeutet, dass wir auch bei unseren Klientinnen und Klienten, die von uns behandelt werden, einen Nachweis erwarten. Somit sind alle, die zu uns in die Praxis kommen (Besucher*innen, Klient*innen, Schüler*innen) entweder geimpft, genesen oder getestet.  Bei noch nicht eingeschulten Kindern besteht keine Verpflichtung zum Testen, wir sind Ihnen jedoch sehr dankbar, wenn auch die Kleinen  – insofern es irgendwie möglich ist –  einen Selbsttest zuhause durchführen. Unsere Mitarbeiterinnen wenden zudem die 2G-Plus-Regel an.
Wir bitten ab sofort alle Personen ab 14 Jahren eine FFP2-Maske zur tragen, so wie es die Warnstufe 2 für Menschen in Innenräumen vorsieht. Für die jüngeren Kinder gilt nach wie vor: einfache Mund-Nasen-Bedeckung ab 6 Jahren.
Sollten Sie dazu Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns

Aktualisiert am 05.11.2021

Nach internem Beschluss gilt in unserer Praxis für die Wintermonate 2021/2022 : Zutritt nur mit  „3-G-Nachweis“. Dies betrifft alle erwachsenen Begleitpersonen/Besucher und Mitarbeitenden der Praxis. Alle Personen, die aufgrund einer ärztlichen Verordnung eine Therapie bei uns erhalten, sind von dieser Regel ausgenommen. In besonderen Fällen, bei denen die Behandlung durchgehend direkten Körperkontakt erfordert, werden wir unsere Klient*innen um einen Nachweis (über geimpft, genesen, oder getestet) bitten.

Dieses Vorgehen in unserer Praxis geschieht unabhängig von den Allgemeinverfügungen des Landkreises. Wir freuen uns, wenn – wie aktuell (05.11.21) der Landkreis wieder Lockerungen im Alltag ermöglicht. Wir haben uns entschieden, in unserer Ergotherapie-Praxis eine Regelung einzuführen, die Klarheit, Kontinuität und Gesundheitsschutz für alle Beteiligten (insbesondere für Risikogruppen) in den kommenden Monaten bedeutet.

Wir haben für viele Situationen kreative Lösungen parat und können die Therapie auch in Pandemiezeiten in der gewohnten Qualität durchführen: z.B. bieten wir Begleitpersonen (ohne 3-G-Nachweis) den wichtigen Austausch nach der Behandlungsstunde gerne auf unserer überdachten Terrasse an.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und weiterhin gute Zusammenarbeit. Für Fragen und Anregungen melden Sie sich gerne bei uns.

Aktualisiert am 28.10.2021

Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Niedersachsen gilt ab Samstag, den 30.10.21 wieder für alle BEGLEITPERSONEN in unserer Praxis die „3-G-Regel“.
Ausgenommen sind die Personen, die aufgrund einer ärztlichen Verordnung eine Therapie bei uns erhalten.

Aktualisiert am 05.10. 2021

Für ALLE Besucher*innen gilt ab dem 06.10.2021 beim Betreten unserer Praxis KEINE sogenannte „3G-Regel“ mehr!

Damit befolgen wir die niedersächsische Corona-Verordnung* bzw. die Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg. Die 3G-Regel wurde aktuell aufgehoben, da die Inzidenz im Landkreis seit mehr als 5 Tagen in Folge unter 50 liegt.

Bei der Warnstufe 1 oder einer Inzidenz von mehr als 50 an 5 aufeinander folgenden Werktagen, werden wir wieder wie unten beschrieben in unserer Praxis vorgehen:

Die 3G-Regel gilt (seit dem 22.09.21) nicht mehr für Menschen, die eine medizinische Behandlung mit Rezept bei uns wahrnehmen. Lediglich die Begleitpersonen müssen gemäß der 3G-Regel einen Nachweis erbringen.

Was bedeutet 3G?

Die 3G-Regel fast die Nachweise für eine Corona-Impfung, eine Genesung und ein negatives Testergebnis zusammen:

• Geimpft

• Genesen

• Getestet

Bitte weisen Sie an unserer Eingangstür nach, ob Sie geimpft, genesen oder getestet sind. Ausgenommen von dieser Regel sind Kinder unter 6 Jahren bzw. noch nicht eingeschulte Kinder, sowie Schüler*innen, die dem Testkonzept ihrer Schule unterliegen.

 

 

3G-Regel Niedersachsen Grafik 1

Geimpft – Nachweis zur Impfung

Als ‚Geimpft‘ im Sinne der Corona-Verordnung gilt: Personen mit Nachweis der vollständigen Schutzimpfung – dies ist der Fall, wenn seit der Zweitimpfung (Johnson & Johnson nur Einmal-Impfung) 14 Tage vergangen sind. Für Genesene gilt dies bereits sofort und nach einer Impfung.

Bitte bringen Sie Ihren vollständigen Impfnachweis mit.

Genesen – Nachweis zur Genesung

Als ‚Genesen‘ im Sinne der Corona-Verordnung gilt: Person mit Genesenen-Nachweis, d.h. positiver PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt.

Getestet – Nachweis zur Testung

Hier erwarten wir von Ihnen einen PoC-Antigen-Schnelltest (von einer Teststation) der maximal 24 Stunden alt ist oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Alternativ können Sie vor Ort bei uns auf der Terrasse einen mitgebrachten Selbsttest unter Aufsicht einer Therapeutin durchführen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis zur Einhaltung der Schutz-Maßnahmen und freuen uns auf Ihren nächsten Besuch.

Mit herzlichen Grüßen
Elke Horn und Team

 

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Was gilt in Niedersachsen – die wichtigsten Regelungen und Neuerungen:

* Die aktuelle Verordnung können Sie hier nachlesen https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Hier finden Sie erste Grafiken zur neuen Corona-Verordnung gültig ab 22. September 2021.
Für eine größere Darstellung einfach auf die Grafik klicken.

3G-Regel Niedersachsen Grafik 2

3G-Regel Niedersachsen Grafik 3

3G-Regel Niedersachsen Grafik 4

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