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In der Regel wird eine Verordnung für 10 Termine ausgestellt. Je nach Erkrankung und Zielsetzung können für eine erfolgreiche Behandlung mehrere Verordnungen (also einige Monate) notwendig sein. Zum Ende einer Verordnung sprechen wir mit Ihnen über unsere ergotherapeutische Einschätzung, Ihre persönliche Zufriedenheit mit dem Stand der Therapie, sowie über das weitere Vorgehen. Auch Ihr Arzt / Ihre Ärztin verschafft sich einen Eindruck über Ihren Therapieverlauf und entscheidet dann über die Fortsetzung, Änderung oder Beendigung der Behandlung.

Von den gesetzlichen Krankenkassen ist je nach Diagnosegruppe eine orientierende Behandlungsmenge vorgesehen (z.B. 20 Einheiten für Verletzungen an Schulter, Arm oder Hand und 60 Behandlungseinheiten bei Kindern unter 18 Jahren für Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen ausgehend vom zentralen Nervensystem). Darüber hinaus können bei Bedarf weitere Behandlungen verordnet werden.

Auf der Verordnung vermerkt der Arzt / die Ärztin die gewünschte Maßnahme. Nach dieser richtet sich die zeitliche Dauer des einzelnen Therapie-Termins. Die gängigsten Maßnahmen sind:

  • Psychisch-funktionelle Behandlung: 60 Minuten
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung : 45 Minuten
  • Motorisch-funktionelle Behandlung: 30 Minuten
  • Hirnleistungstraining: 30 Minuten
  • Gruppentherapie: 90 Minuten

Bei Unklarheiten oder Fragen sprechen Sie uns gerne an. KONTAKT

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