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Die Ergotherapeutin steht im Dialog mit der Person, die Ihnen die Ergotherapie verordnet hat (Arzt/Ärztin, Psychotherapeut*in).

Selbstverständlich unterliegen alle Mitarbeitenden der Praxis der Schweigepflicht.

Auf Wunsch der Klienten und Klientinnen bzw. deren Erziehungsberechtigten und bei vorliegendem Bedarf gehen wir mit weiteren Ärzten und Ärztinnen, dem persönlichen Umfeld, Angehörigen, sowie weiteren Fachkräften aus den Bereichen Logopädie,  Physiotherapie, Psychotherapie, Kindergarten und Schulen in den Austausch. Natürlich nur nach vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Entbindung der Schweigepflicht durch den Klienten/ der Klientin bzw. eines Erziehungsberechtigten.
Durch den Austausch können die Behandler*innen unterschiedlicher Berufsgruppen sich noch besser abstimmen und dem Klienten / der Klientin  ein ganzheitliches Behandlungskonzept bieten. Zudem gibt es im Rahmen der Ergotherapie die sogenannte „Beratung zur Integration ins häusliche und soziale Umfeld“. Dies meint die Zusammenarbeit direkt vor Ort mit Angehörigen, Erziehern/Erzieherinnen oder Lehrkräften in der Schule. Wenn alle gemeinsam „an einem Strang ziehen“ hat das meist positive Auswirkungen auf die weitere Entwicklung.

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