Über den Heilmittelkatalog wird definiert, bei welchen Erkrankungen oder Störungsbildern eine Ergotherapie verschrieben werden kann. Von Entwicklungsstörung, Parkinson und Rheuma bis hin zu Zwangsstörungen, bietet Ergotherapie vielseitige Behandlungsmöglichkeiten.
Entscheidend ist, dass der Klient / die Klientin sich in der Handlungsfähigkeit eingeschränkt fühlt – ob in der Freizeit, bei der Arbeit, in der Schule oder bei der selbstständigen Alltagsbewältigung. Wenn die Anforderungen die eigenen Fähigkeiten und Ressourcen überschreiten und der Klient/ die Klientin davon beeinträchtigt wird, kann eine Ergotherapie hilfreich sein. Gemeinsam entwickeln Therapeut*in und Klient*in Methoden zur eigenen Bewerkstelligung der herausfordernden Situationen.