Unsere Praxis hat eine Kassenzulassung für die gesetzlichen Krankenkassen. Die Preise für die Therapie sind darüber vertraglich geregelt. Die Praxis rechnet die Behandlung nach Abschluss der Verordnung mit Ihrer Krankenkasse ab. Für Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten in vollem Umfang. Ebenso für Versicherte, die eine Zuzahlungsbefreiung von ihrer Krankenkasse ausgestellt bekommen haben.
Ab dem 18. Lebensjahr besteht für Versicherte eine Verpflichtung seitens der Krankenkassen, sich an 10% der Behandlungskosten zzgl. einer Rezeptgebühr von 10,00€ zu beteiligen und an die Praxis zu zahlen. Der genaue Betrag der Zuzahlung ist abhängig von der Maßnahme, die verordnet wurde. Die Rechnung für die Zuzahlung wird von der Praxis unmittelbar nach Beginn der Behandlung ausgestellt.
Für Privatversicherte gibt es im Heilmittelbereich keinen Gebührenordnung wie z.B. bei Ärzten.
Das Behandlungshonorar wird mit der Ergotherapie-Praxis direkt vereinbart. Bezüglich der Preise orientieren wir uns an der „Gebührenübersicht für Therapeuten“ (kurz „GebüTH“), um das Honorar transparent zu gestalten.
Wir laden Privatversicherte vor Beginn der Behandlung zu einem kostenlosen Informationsgespräch in unsere Praxis ein. Sie erhalten eine schriftliche Aufstellung des Honorars und Auskunft über das Preis-Leistungs-Verhältnis in unserer Praxis.